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Drainage - ja - nein?

Wann ist eine Drainage notwendig oder wünschenswert?

 Hallo Herr T.,

Ist bei meinem neuen Keller eine Drainage wirklich notwendig? Der Bauunternehmer schlägt diese vor und verweist auf mögliche Gefahren, dass Wasser einmal aufsteigen könnte. Die Baugrube ist jedoch total trocken und die Grundwasserstände sind sehr niedrig.

Verschiedene Nachbarn hatten Probleme beim Bohren ihrer Brunnen. Es ist dort daher nicht leicht Wasser zu finden. 

Der Keller wird eine Stahlbetonsohle haben und Kalksandsteinwände.

Hallo Herr B.,

Es ist in der Sache immer günstiger, wenn man ohne Drainage auskommen kann.

Dies hängt nicht nur von der Wasser- und Bodenbeschaffenheit ab, sondern natürlich auch von der geplanten Art der Abdichtung und der Konstruktion des Kellers - ob dieser wasserundurchlässig auch für den Druckwasserbereich geplant und ausgeführt wird.

Die Drainage verursacht nicht nur für den Einbau Kosten, sondern ggf. auch durch die Wartung. Gibt es Bodengutachten, die eine Drainage erforderlich machen könnten? Insofern kann nur geraten werden, die Situation vorort genau zu prüfen und da können auch Erkenntnisse der Nachbar-Objekte mit einfließen. Ggf. beim Bauamt der Gemeinde erkundigen, ob Drainagewasser in den Regenwasserkanal eingeleitet werden darf und ob dies für das Baugebiet erforderlich ist. Allerdings geht dieses Wasser dann der Versickerung verloren was nicht gerade sinnvoll ist.

In Wasserschutzgebieten sind Drainierungen in der Regel verboten. Eine Drainage ist auch dann zu hinterfragen, wenn die Möglichkeit gegeben ist, dass drückendes Wasser durch einen WU-Keller am Eindringen gehindert wird. Das ist sinnvoll, wenn das anstehende Wasser "dauerhaft" oberhalb der Sohlplatte einwirkt.

In so einer Situation ist in der Regel eine wasserundurchlässige Wanne erforderlich, die ganzheitlich druckwassergeeignet ist. Eine Drainage ist dann jedenfalls auch nicht mehr nötig und könnte lediglich als Entlastungsdrainage unterhalb der Kellerfenster Sinn machen.

Nach einschlägiger Meinung und Rechtsprechung kann ein Keller "drückendem Wasser" nur genügen, wenn er als wasserundurchlässige Wanne ausgebildete wurde, und auch den statischen Anforderungen genügt.

Eine Drainage ist dann aber oft nur eine Notlösung, die keinesfalls die Sicherheit bieten könnte, die ein Bauherr sich wünscht. Da wäre dann die druckwassergeeignete Konstruktion mit erheblich höherem Kostenaufwand notwendig.

Sieh auch: Drainagen

Abdichtung gegen "nicht drückendes und zeitweilig aufstauendes Sickerwasser"

Nach dem geschilderten Sachverhalt würde ich vermuten, dass eine Drainage nicht notwendig ist und eine Abdichtung gegen "nicht drückendes und zeitweilig aufstauendes Sickerwasser" ausreicht. Aus der Ferne aber nur eine Auskunft ohne Gewähr!

Sollte der Bauunternehmer vorschlagen an den Kelleraußenwänden eine "Druckwasserabdichtung" auszuführen, dann fragen Sie ihn auch, ob dies auch für die Sohlplatte geplant ist - und ob der Keller einschließlich Sohlplatte insgesamt (auch statisch) für drückendes Wasser ausgelegt ist, da sehr hohe Auftriebskräfte einkalkuliert werden müssten!

Mit freundlichem Gruß

ASi Abdichtung

siehe auch:

 

Kundenfragen - ASi-Antworten zu Kellerabdichtung, Trockenlegung, Drainage -ja -nein?

Drainage -ja -nein. Wann ist eine Drainage erforderlich.

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 Lexikon

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