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Drainage kein Heilmittel

 

 

 

Feuchte Wohnung über einem nassen Keller!

 

Fragen zu einer falsch verlegten Drainage:

 
 

Zur Drainage habe ich einige Fragen.

Bei uns wurde eine drainage in 1,50 tiefe an der Nordseite des Hauses erstellt. Das haus ist ein jugendstilhaus welches an einem südhang im stuttgarter westen gelegen ist.

Das halbe haus besitzt einen Tiefkeller, welcher ursprünglich einen gestampften Lehmboden hat aber vor ca 30 jahren wurden 2/3 des gestampften lehmbodens mit einer betonwanne für den Heizöltank versiegelt. Die betonwanne ist nicht mehr funktional da eben an der nordwanne große abplatzungen an dieser auftreten und der Heizöltank nun durch ein "Innenleben" abgedichtet ist.

Trotz meiner Forderung hat die Hausgemeinschaft die - aus meiner Sicht - wichtigen baumaßnahmen zur nachhaltigen Beseitigung der Ursachen der  Feuchtigkeitsschäden in meiner Wohnung im hochparterre nicht ausgeführt aber dafür eine Drainage, für die aber lediglich 1,50m aufgegraben wurde. dies entspricht soweit ich dies beurteilen kann nicht dem Stand der Technik und den Regeln der Baukunst.

Doch was genau ist demnach Stand der Technik und die regeln der baukunst?

entsprechen diese regeln der baukunst der DIN 4095?

wieso legt die DIN 4095 folgendes Kriterium fest?

Wenn ich sie richtig verstanden habe am telefon stellt die drainage allein keine feuchtigkeitssanierung sondern eher nur als begleitende Maßnahme zur einer Entlastung dar. Könnten Sie mir das nocheinmal ausführen?

vielen Dank für ihre Unterstützung.

Ups hier sehe ich gerade dass eine meiner Fragen unvollständig ist: Wieso legt die DIN 4095 folgendes Kriterium fest: Der Hochpunkt der Drainagerohrsohle (unterer Teil des Dränagerohrs) darf hier 20 cm unter Oberkante Kellersohle nicht überschreiten. Der Rohrscheitel (obere Teil des Dränagerohrs) darf an keiner Stelle die OK Kellersohle übersteigen.

 

 

ASi antwortet:

 

Hallo Frau B,

Ihr Problem ist sicher gleichzeitig rechtlicher und technischer Natur. Eine juristische Beratung kann hier aber nicht geleistet werden, so dass hier überwiegend auf bautechnische Zusammenhänge eingegangen wird.

Eine Beurteilung der Feuchtigkeitsschäden in ihrer Wohnung und eine Ursachenfeststellung kann natürlich aus der Ferne ebenfalls nicht geleistet werden, so dass Ihre Feststellungen eines Feuchtigkeitsproblems ohne kritische Auseinandersetzung mit den ggf. eigentlichen Ursachen hier provisorisch zur Grundlage der weiteren Ausführungen gemacht werden:

Wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Feuchtigkeit über Kellerwände, Fußboden oder Fundamente bis in ihre Wohnung aufsteigt, oder dass Wärmebrücken zu den Problemen in ihrer Wohnung beitragen, dann ist in der Tat die Eigentümergemeinschaft für die Beseitigung der Mängel der richtige Ansprechpartner und schuldet ihnen eine „trockene“ Wohnung bzw. die Behebung der nicht von ihnen verursachten Feuchtigkeitsmängel, völlig ungeachtet der Maßnahnahmen, die dafür notwendig sind. Dabei kann aber auch die Frage der Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen, wenn es um die Beurteilung hinnehmbarer Beeinträchtigungen geht, was im Einzelfall zu klären ist.

Auf den ggf. fehlerhaften Einbau einer Drainage muss hier nicht weiter eingegangen werden, da diese nicht das „Heilmittel“ für ihre Schäden sein kann. Nur kurz der Hinweis zur DIN 4095, dass diese insoweit korrekt zitiert wurde. Die Drainage ist immer nur der Versuch anfallendes Wasser am Baukörper zu reduzieren und kann z.B. Bodenfeuchtigkeit oder große Mengen von Oberflächenwasser nicht am Eindringen in die Bausubstanz hindern. Das kann nur eine fachgerecht ausgeführte Vertikal- oder Horizontalabdichtung.

Für ihr Problem kommt es auch nicht darauf an, ob und wie der Keller oder die Fundamente unter ihrer Wohnung gedämmt oder abgedichtet worden sind, da sie nur das Ergebnis interessieren muss. Sollte die Eigentümergemeinschaft eine ungeeignete Sanierung durchführen die nicht zum Erfolg führt, so haben Sie weiterhin Anspruch auf geeignete Maßnahmen.

 

Geeignete Maßnahmen können sein:

Kelleraußenabdichtung der Außenwände wo möglich. Horizontalsperren in Wänden unterhalb ihrer Wohnung zur Behebung von aufsteigender Feuchtigkeit. Dampfsperren im Fußbodenbereich bei nicht unterkellerten Böden, Fassadenabdichtung, Hydrophobierung oder Anstrichsysteme. Außendämmung von Mauerwerk, Sockeldämmung oder Kellerdeckendämmung wo nötig.

Im Einzelfall ist natürlich vor der Planung solcher Maßnahmen eine gründliche Schadensanalyse vorzuschalten.

Mit freundlichem Gruß

 

ASi Abdichtung

 

 

 

siehe auch

 

 

 

 

 


 

Kundenfragen - ASi-Antworten zu Drainage, Kellerabdichtung, Trockenlegung, aufsteigende Feuchtigkeit etc. ...

 

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Drainage kein Heilmittel: Bei Kellerfeuchtigkeit ist der Einbau einer Drainage nur eine Hilfskonstruktion, die möglicher Weise Wasserstände im Bereiche von Fundamenten und Außenwänden reduzieren kann, soweit Wasser in flüssiger Form im Bereich der Drainageebene vorhanden ist. Gegen Bodenfeuchtigkeit hilft eine Drainage jedoch nicht. Drainage hilft nicht gegen Bodenfeuchtigkeit, Drainage als Entlastung bei aufstauendem Sickerwasser ist zu hinterfragen. Abdichtung statt Drainage in Hannover, Drainage kein Heilmittel in Celle, Drainage in Braunschweig als Entlastungsdrainage unterhalb von Fensterbänken verlegen. Drainage ein ökologische Auslaufmodell. Versickerung statt Drainage ist sinnvoll. Weitverbreitete Irrtümer zu Drainage, Ringdrainage, Flächendrainage, Drainage in Hannover prüfen, Drainage in Braunschweig reinigen, Drainage in Celle verstopft. Drainage in Hildesheim nicht mehr durchgängig. Drainage zur Entlastung in Hameln verlegen. Drainage in Nienburg spülen, Drainage in Hameln erneuern, Drainage kein Heilmittel in Celle, Drainage kein Heilmittel in Hannover, Drainage kein Heilmittel in Braunschweig, Drainage kein Heilmittel in Hildesheim,

 

 

 Lexikon

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